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BGH, 16.03.1990 - 3 StR 324/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gleichstellung aller strafprozessualen Rechtsmittel bei der Einlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 16.03.1990 - 3 StR 324/89
- BGH, 25.04.1990 - 3 StR 324/89
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …
Auszug aus BGH, 16.03.1990 - 3 StR 324/89
Denn innerhalb der am 13. November 1989 abgelaufenen Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO ist kein Sachverhalt vorgetragen worden, aus dem sich ergibt, daß den Beschwerdeführer an der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 220/77;… Kleinknecht/Meyer aaO. § 45 Rdn. 5). - BGH, 21.12.1976 - 1 StR 236/76
Rechtsmittel gegen die Bußgeldentscheidung wegen einer fahrlässigen …
Auszug aus BGH, 16.03.1990 - 3 StR 324/89
Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 346 Abs. 2 StPO kann nach dem entsprechend anwendbaren § 306 Abs. 1 StPO nur bei dem Tatrichter gestellt werden (BGH, Beschluß vom 7. November 1972 - 5 StR 578/72;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 346 Rdn. 8; a.A. KG JR 1978, 84; OLG Düsseldorf OLGSt S. 3;… Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 346 Rdn. 25; vgl. auch BGH NJW 1977, 964).
- BGH, 21.04.1998 - 4 StR 103/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Anbringung …
Bei diesem Gericht, das nach dem entsprechend anwendbaren § 306 Abs. 1 StPO für die Anbringung des Antrags allein zuständig ist (vgl. BGHR StPO § 346 Abs. 2 Antrag 1), ist der Rechtsbehelf erst am 21. November 1997 und damit nach Fristablauf am 14. November 1997 eingegangen. - BGH, 28.10.1998 - 3 StR 483/98
Verstreichen der Rechtsmittelfrist; Vorliegen eines wirksamen …
Erst recht war dies der Fall, als das Schreiben am 11. Juli 1998 beim Landgericht Mönchengladbach als dem für die Anbringung des Rechtsmittels zuständigen Gericht einging (vgl. BGHR StPO § 346 Abs. 2 Antrag 1). - OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10
Revisionsverfahren: Folge einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung; Anbringung der …
Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 346 Abs. 2 StPO kann nach dem entsprechend anwendbaren § 306 Abs. 1 StPO aber nur beim Tatrichter gestellt werden (vgl. BGHR StPO § 346 Abs. 2 Antrag 1 mwN).